Adam Hall Group

Adam Hall Group Hinweisgebersystem

DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ (HINSCHG) IST DIE DEUTSCHE UMSETZUNG DER SOG. EU-WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE (EU 2019/1937). ZIEL DES HINSCHG IST DER SCHUTZ VON PERSONEN, DIE IM RAHMEN IHRER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT INFORMATIONEN ÜBER VERSTÖSSE ERLANGT HABEN UND DIESE MELDEN.

 

Die Adam Hall Group hat das folgende Hinweisgebersystem eingerichtet und nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen. Es ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung. Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die Adam Hall Group hohe Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, wurde dieses Hinweisgebersystem eingerichtet. Es ermöglicht weltweit Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden. So wird die Adam Hall Group auf mögliche Risiken aufmerksam, kann Schaden von der Firma, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.

 

Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören u.a.
  • Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
  • Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften
  • Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen
  • Lieferkettenverstöße, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers unseres Unternehmens entstanden sind

Die Adam Hall Group ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der Adam Hall Group beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, ohne Angst vor Repressalien dieses Hinweisgebersystem zu nutzen und den Hinweis offen zu äußern.

 

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit und Integrität ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.

 

Hinweise auf Regelverstöße werden stets vertraulich durch das Hinweisgebersystem bearbeitet. Interner Meldekanal und Meldestellenbeauftragter der Adam Hall Group ist:

 

Herr Sven Wagner (Chief Financial Officer)
Adam Hall Str. 1
61267 Neu-Anspach
Deutschland
+49 (0) 6081 9419-210

 

Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Adam Hall Group haben, können Sie sich unter folgenden Meldewegen an das an uns wenden:

 

 

HINWEIS: Eine Meldung sollte bitte nur dann abgegeben werden, wenn Sie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Dinge wirklich der Wahrheit entsprechen. Etwaige Falschmeldungen können bei den gemeldeten Personen bzw. Juristischen Personen zu Schädigungen führen oder Sie selbst belasten. Daher bitte wir Sie, Ihre Meldung vor Versand sorgfältig zu überprüfen. Von der Richtigkeit der gemachten Angaben sollten Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sein. Wir werden Ihnen innerhalb von 7 Tagen den Eingang bestätigen. Innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung informieren wir sie über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen. Bei der Einrichtung und Durchführung des internen Meldeverfahrens halten wir alle rechtlichen Bedingungen des Datenschutzes ein.