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Allgemeine Lieferhinweise

  • Wir liefern meistens innerhalb einer Woche. Bei Aufträgen ab EUR 1.000,00 (netto) liefern wir frachtfrei (gültig für Deutschland, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden und Schweiz). Express unfrei. Plattenware unfrei.
  • Lieferungen ins restliche Ausland sind unfrei.
  • Ihre Frachtkosten werden jederzeit nach dem günstigsten Tarif (inkl. Versicherung) berechnet.
  • Mindestmengenzuschlag: € 5,00 für Bestellungen unter € 50,00 netto Warenwert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 GELTUNGSBEREICH

Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG. Sie gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir diesen schriftlich ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos an den Besteller liefern.

2 VERTRAGSSCHLUSS UND INHALT

Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Von uns gemachte Angebote sind bis zu 14 Tage freibleibend. Geht uns auf unser freibleibendes Angebot eine Bestellung zu, gilt diese erst mit Auftragsbestätigung und/oder Lieferung als angenommen. Unser Schweigen auf eine Bestellung gilt nicht als Annahme. Erklärungen, Leistungsangaben und Zusicherungen durch Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen von uns werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3 LIEFERUNG, GEFAHR, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN BEI VERZUG

3.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit, insbesondere einer Zahlungsverpflichtung, im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Wir sind zur Ausführung von Teillieferungen im zumutbaren Umfang berechtigt.

3.2 Wir sind nur zur Lieferung ab unserem Geschäftssitz verpflichtet. Der Versand erfolgt entweder per Post, Paketdienst oder Spedition und geht auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird - auf den Besteller über, wenn wir die Waren zur Verfügung gestellt oder dem Spediteur oder Frachtführer übergeben haben. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kann für dessen Rechnung eine besondere Versicherung abgeschlossen werden. In Ermangelung eines solchen Wunsches sind wir zur Eindeckung mit einer üblichen Versicherung nicht verpflichtet, aber dazu berechtigt. Im Schadensfall hat der Besteller uns daher in jedem Fall sofort zu unterrichten und sich mit uns über die Modalitäten der Schadensabwicklung zu verständigen. Die Ware ist unmittelbar nach dem Empfang auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Reklamationen und Mängelrügen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.

3.3 Der Versand innerhalb Deutschlands wird je nach Lieferumfang im Einzelfall gesondert in Rechnung gestellt. Ab einem Nettobestellwert von EUR 1000,00 durch Händler erfolgt der Versand frei. Von dieser Regelung sind der Versand ins Ausland und der Versand von Holzplatten ausgenommen. In diesen Fällen wird der Versand gesondert in Rechnung gestellt.

3.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des voraussehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 30% des eingetretenen Schadens - in jedem Fall aber auf den Wert der nicht oder nicht rechtzeitig gelieferten Waren - begrenzt.

3.5 Die vorstehende Haftungsbegrenzungen gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenen Verzugs geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

4 RÜCKRUF

Wir sind berechtigt Ware zurückzurufen oder Auslieferungen zu stornieren, falls dies zur Untersuchung auf vermutete Fabrikationsfehler und dergleichen, bei Mängeln, zur Vermeidung von Schäden oder ähnlichem erforderlich sein sollte. Nach Kenntnis des Rückrufs einer von uns gelieferten Ware, unabhängig davon, wem gegenüber der Rückruf erklärt wurde, ist der Käufer zur Verwendung der Ware nicht mehr befugt. Zuwiderhandlung entbindet uns von jeglicher Haftung. Nach unserer Wahl gewähren wir unter Ausschluß sonstiger Ansprüche den Kaufpreis zurück oder liefern Ersatz

5 PREISE - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer; eine etwa gewünschte Versicherung wird gesondert in Rechnung gestellt. Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Gebühren, Spesen usw. sind vom Käufer im Ausland selbst zu tragen.

5.2 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

5.3 Mangels anderweitiger Vereinbarung sind unsere Rechnungen sofort netto Kasse fällig und zahlbar entweder bar bei Lieferung (Nachnahme) oder Abbuchung von einem Kreditkartenkonto des Bestellers (Visa, Eurocard), sofern uns die entsprechend geforderten Kreditkartendaten überlassen werden. Mit der Überlassung der Daten werden wir ermächtigt, den jeweiligen Zahlungsbetrag zu belasten. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Kreditkartenunternehmens. Der Abzug von Skonto, wie auch die Hereingabe von Schecks oder Wechseln bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Scheck- und Wechselspesen und -kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Alle Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel und unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen sofort fällig, wenn eine oder mehrere fällige Rechnungen im Gesamtwert von 10 % der offenen Forderungen trotz Mahnung nicht gezahlt werden, Schecks oder Wechsel des Käufers zu Protest gehen oder uns andere Gründe bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern.

5.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

6 EIGENTUMSVORBEHALTSSICHERUNG

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache und etwaiger Ersatzteile bzw. -materialien bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei dann, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt regelmäßig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6.5 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

6.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

7.1 Beim Kauf von gebrauchten Sachen, Vorführ- und II.-Wahl-Gerätschaften ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Für den Kauf neuer Sachen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab dem Tag des Gefahrübergangs. Für einzelne Produkte gewähren wir eine darüber hinausgehende produktpruppenabhängige Gewährleistungsfrist. Die einzelnen diesbezüglich gewährten Leistungen und Bedinungen sind der dem Produkt beiligenden Garantiekarte zu entnehmen.

7.2 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unter Angabe des Liefertages und der Produktbezeichnung unverzüglich und schriftlich nachgekommen ist. Uns steht das jederzeitige Recht zur Besichtigung und Untersuchung der Ware beim Besteller zu. Dieser hat uns hierzu ausreichend Gelegenheit zu geben. Nach Ablauf der ersten sechs Monate können wir auf Einsendung des defekten Teils durch den Käufer auf dessen Kosten bestehen. Mängelhaftung wird von uns nicht - auch nicht im Rahmen der obigen Materialgarantie - übernommen für normale und natürliche Abnutzung und Verschleiß, Transportschäden und solche Mängel und Schäden, die durch fehlerhafte oder nachlässige Handhabung/Behandlung, Nichtbeachtung von Wartungs-, Anwendungs-, Lager- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften, Einwirkung von nicht autorisierten oder unsachkundigen Personen, insbesondere durch Veränderungen an dem Produkt, Austausch von Teilen oder Verwendung von nicht von uns zugelassenen Materialien entstehen. Für Verschleißteile wird keine Haftung übernommen.

7.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung, Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer kann bis zum Abschluß der Nachbesserungsarbeiten/Mangelbeseitigung maximal den dreifachen Betrag seiner Kaufpreisschuld zurückbehalten.

7.4 Sind wir zur Mangelgewährleistung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung fehl, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.5 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht aus Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

7.6 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Absatz 2 BGB geltend macht. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn die Zusicherung bei Vertragsschluß ausdrücklich schriftlich zwischen dem Käufer und Verkäufer niedergelegt wird. Katalogangaben, Prospektangaben, Angaben auf unseren Internetseiten oder sonstige Angaben sind reine Werbeaussagen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Eine Bezugnahme auf DIN- oder andere Normen dient ausschließlich der Warenbeschreibung und begründet keine Zusicherung.

7.7 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungszusagen unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

7.8 Die Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist. Für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7.9 Die vorstehenden Regelungen sind auf etwa gegebene Garantien sinngemäß anzuwenden.

8 GESAMTHAFTUNG

8.1 Eine weitergehende Haftung als unter 3.4. und 7. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

8.2 Die Regelung gemäß 8.1. gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

8.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.4 Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB richtet sich - gleichgültig, gegen wen diese Ansprüche geltend gemacht werden - nach 7.8..

9 ENTSORGUNG VON TRANSPORTVERPACKUNGEN

Für die Entsorgung von Transportverpackungen gewähren wir pro Verpackungseinheit (ausgenommen Kleinkartonagen) einen Betrag von EUR 5,--. Ein Abzug ist nur von der jeweiligen Rechnung möglich; eine rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen.

10 SONSTIGES

10.1 Anwendbares Recht: Für die Rechtsbeziehungen zu uns, auch für das Zustandekommen von Verträgen, gilt ausschließlich deutsches Inlandsrecht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand: Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht bzw. dem Sitz seiner Niederlassung zu verklagen.

10.3 Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der weitergehenden vertraglichen Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Planwidrige Lücken sind entsprechend auszufüllen.

10.4 Vorherige Vereinbarungen: Mit Vereinbarung und Einbeziehung dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen, mit Ausnahme vereinbarter Eigentumsvorbehalte, ihre Gültigkeit.

Datenschutzerklärung

Jeder Bürger hat das verfassungsrechtlich gesicherte Recht, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen.

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Änderungen dieser Datenschutzerklärung

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Stand: August 2005

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